Wieder bis 03:00 Uhr – Kulturfabrik Kofmehl
Wieder bis 03:00 Uhr

Wieder bis 03:00 Uhr

Heute hat das Verwaltungsgericht entschieden: Das Kofmehl bleibt wieder bis 03:00 Uhr geöffnet

Das Team der Kulturfabrik Kofmehl Solothurn und die Stiftung zur Förderung der Jugendkultur im Kanton Solothurn sind äusserst erfreut über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Nach einer Saison mit Schliesszeit 02:00 Uhr wird die Kulturfabrik Kofmehl Solothurn in Zukunft wieder bis 03:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen – sobald die bereits geplante Lärmschutzwand auf der Ostseite des Areals errichtet ist.

Das Engagement der Kulturfabrik Kofmehl im Aussenbereich zeigte Wirkung: Auch die vergangene, siebte Saison am neuen Standort verlief äusserst ruhig und friedlich. Dies ist nicht selbstverständlich: Über 80’000 Besucher besuchten die Kulturfabrik Kofmehl Solothurn in der vergangenen Saison. Das vorliegende Urteil ist ein starkes Zeichen für die Jugend, welche sich – trotz Missmut über die vielfach diskutierte Schliesszeit 02:00 Uhr – auch in der vergangenen Saison äusserst kooperativ und engagiert zeigte.

Die Kulturfabrik Kofmehl nimmt das Urteil zum Anlass, mit noch mehr Motivation und Herzblut dafür zu sorgen, allfällige negative Begleiterscheinungen wo immer möglich zu unterbinden. Das gute Verhältnis und der rege Austausch mit vielen Anwohnern sollen aufrecht erhalten werden. Das Konzept für die Sicherheit und Ruhe im Aussenbereich werden regelmässig verfeinert und die zahlreichen Massnahmen werden ausgebaut. Weiter soll die gute Zusammenarbeit mit den Behörden, insbesondere mit der Stadt- und Kantonspolizei, der Jugendpolizei und dem Werkhof sowie der kantonalen Jugendförderung und der Jugendkommission der Stadt Solothurn weiter gepflegt werden.

Das Baugesuch für die verfügte Lärmschutzwand wurde bereits im Vorjahr eingereicht und die Wand wird innerhalb der auferlegten Frist gebaut. Die Kulturfabrik Kofmehl erachtet die Errichtung einer Lärmschutzwand als sinnvolle Massnahme; insbesondere, weil sich seit dem Inkrafttreten des Rauchverbots tatsächlich mehr Besucher auf dem Vorplatz der Kulturfabrik Kofmehl aufhalten als zuvor – auch diesbezüglich teilt die Kulturfabrik Kofmehl somit die Einschätzungen des Verwaltungsgerichts.

Die Hintergründe zum Urteil:

Während die Kulturfabrik Kofmehl im Quartier nach bereits sieben Betriebsjahren am neuen Standort gut eingebettet ist und einen regen Austausch mit einem Grossteil der Anwohner pflegt, sehen sich die Betreiber nun bereits seit sechs Jahren diverser Klagen zweier in Genf und Bern ansässiger Liegenschaftsbesitzer ausgesetzt, welche einen Minderwert ihrer Liegenschaften auf Grund der Kulturfabrik Kofmehl Solothurn geltend machen.

Neben der vorliegenden Verwaltungsbeschwerde (mit der ursprünglichen Forderung nach Schliesszeit 22:00 Uhr) wurde u.a. auch eine Strafanzeige bei der Stadtpolizei Solothurn (Verletzung der Lärmbestimmungen des Bundes) deponiert. Weiter wurde die Stiftung zur Förderung der Jugendkultur im Kanton Solothurn als Inhaberin des Gebäudes bei der Kantonalen Stiftungsaufsicht verzeigt. Der Betreiberverein Creep! der Kulturfabrik Kofmehl wurde zudem beim Kantonalen Handelsregisteramt angezeigt. Zudem ist weiterhin eine zur Zeit sistierte Beschwerde bei der Schätzungskommission hängig. Zwar blitzten die beiden Klägerparteien bisher auf allen Ebenen ab, lösten aber bei der Kulturfabrik Kofmehl in den vergangenen Jahren einen erheblichen und zermürbenden Mehraufwand aus.

Die Kulturfabrik Kofmehl freut sich, dass nach 6 Jahren ein hoffentlich endgültiges Urteil gesprochen ist und somit wieder das Kernprodukt der Kulturfabrik – das vielfältige Kulturprogramm – in den Mittelpunkt rückt . Umso schöner, dass dieses Urteil ausgerechnet im Jahr kommt, in welchem die Kulturfabrik Kofmehl Solothurn das 20-jährige Jubiläum feiert. Die Kulturfabrik Kofmehl, welche als Verein organisiert ist, konnte den immensen juristischen Aufwand nur auf Grund der Tatsache bewältigen, dass auch auf dieser Ebene alle involvierten Personen ehrenamtlich aktiv waren – vom Lernenden bis zum Anwalt.

Gleichzeitig ist sich die Kulturfabrik Kofmehl aber voll und ganz bewusst, dass auch in Zukunft grosse Anstrengungen auf allen Ebenen unerlässlich sind, um ein einvernehmliches Nebeneinander zwischen Anwohnern und Kulturbetrieb gewährleisten zu können. Das über 200-köpfige Team der Kulturfabrik Kofmehl Solothurn wird alles daran setzen, sich auch in dieser Hinsicht weiter zu verbessern. Tschieh!

Breaking News: Die beiden klagenden Liegenschaftsverwalter gaben  gegenüber der Solothurner Zeitung bekannt, dass sie das vorliegende Urteil akzeptieren und nicht ans Bundesgericht weiterziehen werden.

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